AGB Geschäftsbedingungen ab 01.01.2017

Anmeldung,Buchung

Mit der Absendung der schriftlichen Anmeldung, per Anmeldeformular, bietet der Kursteilnehmer den Abschluss zur Buchung des gewählten Kurses verbindlich an. Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Veranstalters, die nach Überweisung des kompletten Kursbeitrages (ohne Unterstellkosten für die Box) erfolgt, bestätigt. Erst dann ist Ihr Kursplatz fest für Sie reserviert.

Zahlungen - Auslandszahlungen

Bitte zahlen Sie sofort nach Ihrer schriftlichen Kursanmeldung den Kursbeitrag, spätestens innerhalb 7 Werktagen. Erst nach Geldeingang und der schriftlichen Bestätigung des Geldeinganges per Mail durch den Extreme Trail Park ist Ihr Kursplatz sicher. Sollten Sie nicht innerhalb der genannten Frist überweisen, fühlen wir uns frei den Kursplatz anderweitig zu vergeben, ohne Sie gesondert darüber zu informieren.
Bei Zahlungen aus dem Ausland achten Sie bitte darauf, dass ggf. fällige Gebühren oder Währungsschwankungen von Ihnen zu tragen sind.

Rücktritt des Teilnehmers

Sie können bis einen Tag vor dem 1. Kurstag vom Kurs zurücktreten, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer stellen. Der Ersatzteilnehmer und dessen Pferd müssen die AGB's anerkennen und die geforderten Bedingungen erfüllen. Wir erstatten den Kursbeitrag nicht zurück, Sie müssen die Zahlung von dem Ersatzteilnehmer selber einfordern. Über den Wechsel des Teilnehmers müssen Sie den Veranstalter schriftlich, per mail, informieren.

Treten Sie von Ihrem Kursplatz zurück, ohne einen Ersatzteilnehmer zu stellen, so fallen bis 3 Monate vor Kursbeginn 50,- € Aufwandsentschädigung an. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt erfolgt keinerlei Rückerstattung mehr.
(Wir raten Ihnen dringend an, eine Seminar/Reiserücktrittsversicherung bzw. -abbruchversicherung abzuschließen! Hier können Sie sich, je nach Leistungsumfang, schon ab ca. 15,-€ gegen den finanziellen Schaden absichern, der Ihnen durch eine Nicht-Teilnahme oder einen Abbruch des Kurses entstehen könnte.)
Kann der angemeldete Kursteilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten Kurs/Seminar mitbringen, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung, ein Lehrpferd zu stellen. Sie können aber ein anderes Pferd mitbringen.

Widerrufsrecht

Ausschluss des Widerrufrechtes nach § 312b Abs. 3 BGB (Dienstleistung im Bereich Freizeitgestaltung)

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt zurückzutreten oder zu kündigen:

Ohne Einhaltung einer Frist:

  • Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung eines Kurses/Seminars ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, oder das Verhalten gegenüber dem Pferd nicht fair und tierschutzrechtlich konform ist, oder der Teilnehmer zu wenig Kontrolle über sein Pferd hat.
  • Das Pferd mit einem unerlaubten Hufschutz ausgestattet ist: Widia-Stifte, Stollen o.ä..
  • Das Pferd gefährliche Verhaltensweisen zeigt, indem es beispielsweise Menschen oder andere Pferde attackiert, gezielt schlägt, beißt, steigt usw..
  • Das Pferd offensichtlich krank ist, unter Schmerzen leidet, lahmt oder in schlechtem Allgemeinzustand ist.
  • Wenn die Kursgebühr nicht vollständig gezahlt wurde.

Bis 1 Woche vor Kursbeginn:

  • Wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall wird der Teilnehmer schriftlich, per Mail informiert und die Zahlung in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden (geplatzte Urlaubsplanung, Kosten für Hotelzimmer etc.)

Absagen durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt

Wird ein Kurs infolge, bei Ausschreibung nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen, gefährlichen Wetterlagen mit offizieller Warnung durch den deutschen Wetterdienst oder vergleichbaren Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so ist der Veranstalter berechtigt, den Kurs /das Seminar an einem Ersatztermin durchzuführen oder ausfallen zu lassen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Darüber hinaus können keine Ansprüche (z.B. für Stornokosten des Hotels, geplatzte Urlaubsplanung etc.) geltend gemacht werden.

Pferde und Kursablauf

Teilnehmende Pferde müssen frei von ansteckenden Erkrankungen sein und aus einem gesunden Bestand kommen.

Hufschutz mit Stollen oder Widia-Stiften ist auf der Anlage untersagt und führt zum Ausschluss des Pferdes.

Pferde über 700 Kg können manche Holzhindernisse nicht oder nur eingeschränkt nutzen. 

Unterricht/Kurse auf dem Extreme Trail Park beinhalten die Arbeit an den dort aufgestellten Hindernissen. Grundkenntnisse des Teilnehmers im Umgang mit Pferden und Basisausbildung des Pferdes sind Voraussetzung an der Teilnahme.
Während der Kurs-/Unterrichtszeiten ist der Teilnehmer angehalten den Betreiber oder von ihm autorisierte Personen (Trainer) sowie Mit-Teilnehmer in unmissverständlicher Form auf mögliche gefährliche Verhaltensweisen seines Pferdes aufmerksam zu machen, dies betrifft insbesondere: Losreißen, Ausschlagen, Beißen, Steigen und ähnliches. Der Teilnehmer haftet für jedes von ihm mitgebrachte Pferd.

Während der gesamten Kurs-/Unterrichtszeit ist es nicht gestattet, Hindernisse ohne ausdrückliche Aufforderung des Betreibers oder einer von ihm autorisierten Person (Trainer), selbständig zu benutzen. Die selbständige Nutzung der Hindernisse ist später in den Trainings möglich. Den Sicherheitshinweisen des Betreibers und der von ihm autorisierten Personen ist Folge zu leisten.

Beinschutz (der das gesamte Röhrbein umschließt) für alle 4 Pferdebeine ist verpflichtend. Ein Schutz für den Kronrand z.B. in Form von Hufglocken, wird empfohlen.

Sicherheitsausrüstung (Reithelm, Sicherheitsweste, Handschuhe, Stahlkappenschuhe) werden empfohlen. Minderjährige Teilnehmer sind zum Tragen eines Reithelmes verpflichtet, wenn geritten wird.

Der Betreiber oder von ihm autorisierte Personen können den Teilnehmer des Platzes verweisen, wenn der Teilnehmer sich nicht an die Regeln der Anlage oder des Tierschutzes hält, sich oder andere gefährdet. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr oder anderweitiger Kosten besteht nicht.

Der Teilnehmer versichert, dass jedes von ihm mitgebrachte Pferd

  • Haftpflicht versichert ist
  • keinen Hufschutz mit Stollen oder Stiften trägt
  • augenscheinlich frei von ansteckenden Krankheiten ist
  • aus einem gesunden, unauffälligen Bestand stammt
  • von einem aktuellen Herkunftsstandort kommt, der nicht innerhalb eines behördlich oder anderweitig ausgewiesenen, für Equiden relevanten, Risikobezirkes liegt.

Hunde

Dürfen nicht mit auf das Trainingsgelände gebracht werden! Ein Zurücklassen im Fahrzeug ist ebenfalls nicht möglich, da keine Parkplätze im Schatten vorhanden sind.

Datenschutz

Die Daten des Teilnehmers werden, soweit geschäftsnotwendig, gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung der vertraglichen Beziehung verwendet.

Bildrechte

Ich gestatte dem Betreiber die Nutzung von Bildern, die mich und/oder mein Pferd auf dem Extreme Trail Park zeigen. Es ist nicht gestattet Bilder und / oder Videos die Annika Webers, Andrea und /oder Hardy Baumbach zeigen zu veröffentlichen oder zu speichern, ohne die ausdrückliche Genehmigung der o.g. Personen.

Haftungsausschluss

Die Teilnahme an Kursen/Unterricht  erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Betreibers hinsichtlich Sachschäden, die sich aus An- , Abfahrt, sowie der Nutzung des Extreme Trail Parks und der Hofanlage ergeben werden ausgeschlossen, mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit/Vorsatz.

Jeder Teilnehmer ist zu jedem Zeitpunkt dazu berechtigt ein Hindernis oder eine Aufgabe auszulassen oder um eine Modifizierung zu bitten. Dies muss in eindeutiger Form gegenüber dem Betreiber oder von diesem beauftragten Personen (Trainer) kommuniziert werden.

Der Teilnehmer und der Betreiber kommen darüber überein, dass eine Haftung des Betreibers für Personenschäden ausgeschlossen wird, ausgenommen eine Haftung bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit.

Es wird keine Haftung für abgestellt Fahrzeuge und Hänger übernommen.

Auf Garderobe ist selber zu achten, eine Haftung für Verlust oder Beschädigung/Verschmutzung von Garderobe wird ausgeschlossen.

Es wird keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verschmutzung von Gegenständen übernommen. Dies gilt auch für Sättel und andere Ausrüstungsgegenstände.

 

Wirksamwerden

Mit der verbindlichen Anmeldung anerkennt jeder Teilnehmer und dessen Begleitpersonen diese verbindlichen Vereinbarungen.

 

Training

Voraussetzung:

Um an den Trainings teilnehmen zu können ist der Besuch eines 2-tägigen Kurses auf dem Extreme Trail Park Herbstein, der vom Betreiber oder einer von ihm autorisierten Person durchgeführt wird, notwendig. Alternativ können auch eine entsprechende Zahl an Unterrichtsstunden eingebracht werden.

 

Das mitgebrachte Pferd/die mitgebrachten Pferde erfüllen immer alle Punkte :

  • es besteht eine Haftpflicht Versicherung für alle mitgebrachten Pferde
  • Hufschutz mit Stollen oder Stiften ist auf der Anlage nicht gestattet
  • alle mitgebrachten Pferde sind augenscheinlich frei von ansteckenden Krankheiten
  • alle Equiden stammen aus einem gesunden, unauffälligen Bestand
  • alle mitgebrachten Pferde kommen von einem aktuellen Herkunftsstandort, der nicht innerhalb eines behördlich oder anderweitig ausgewiesenen, für Equiden relevanten, Risikobezirkes liegt.

 

Bei den Trainings arbeitet der Teilnehmer vollkommen selbständig. Der Betreiber oder eine von ihm autorisierte Person ist meist anwesend, dies stellt allerdings keine Beaufsichtigung dar.

Jeder Teilnehmer ist angehalten äußerste Sorgfalt und Vorsicht walten zu lassen, sowie Rücksicht auf andere Teilnehmer zu nehmen.

Der Betreiber oder von ihm autorisierte Personen können den Teilnehmer des Platzes verweisen, wenn der Teilnehmer sich nicht an die Regeln der Anlage oder des Tierschutzes hält, sich oder andere gefährdet. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Nutzungsgebühr besteht nicht.

Bei jeder Form von Arbeit auf dem Extreme Trail Park müssen die Pferde ein Kopfstück tragen, d.h. ein Halfter bei der Bodenarbeit und ein zum Reiten geeignetes Kopfstück, sobald der Reiter auf dem Rücken des Pferdes Platz nimmt. Für die Sicherheit und Zweckmäßigkeit der Ausrüstung ist allein der Teilnehmer verantwortlich.

Der Teilnehmer ist angehalten, die Hindernisse wieder so zu verlassen, wie er sie vorgefunden hat, dies gilt besonders für kleinteilige Stangenanordnungen. Sollte der Teilnehmer eine Beschädigung an einem Hindernis verursachen oder feststellen, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich dem Betreiber oder der beauftragten Person zu melden.

Hunde müssen schriftlich angemeldet werden und den gesamten Aufenthalt angeleint bleiben, das Merkblatt Hund behält seine Gültigkeit.

Der Betreiber und der Teilnehmer kommen darin überein, dass die Nutzung der Anlage auf eigene Gefahr erfolgt. Eine Haftung des Betreibers hinsichtlich aller Sachschäden wird ausgeschlossen, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz. Weiterhin kommen der Teilnehmer und der Betreiber darin überein, dass eine Haftung des Betreibers für Personenschäden während des Aufenthaltes und der Nutzung im Extreme Trail Park sowie der Hofanlage ausgeschlossen werden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Mit der Anmeldung anerkennt jeder Teilnehmer und jede Begleitperson diese Bedingungen in ihrem gesamten Inhalt nach und auch für den Fall, dass der Extreme Trail Park und/oder die Hofanlage künftig wiederholt genutzt werden.

 

Gerichtsstand ist Alsfeld/Lauterbach

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